Thüringer Meisterschaften im karnevalistischen Tanzsport AKTUELLESGESCHICHTE
Die Tanzturnierordnung des BDK (TTO) sowie die Bewertungskriterien stellen die wichtigsten Regelwerke für die Organisation und Durchführung von BDK-Tanzturnieren im karnevalistischen Tanzsport dar. Sie wurden allen Mitgliedsvereinen vom BDK zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus veröffentlicht der Tanzturnierausschuss (TTA) des BDK regelmäßig Änderungen, neue Regeln und Anpassungen in der Verbandszeitschrift "Deutsche Fastnacht" sowie auf seinem Internetportal www.karnevaldeutschland.de.
Nachfolgend werden diese Veröffentlichungen im Original-Wortlaut bereitgestellt:
(kursive, graue Textpassagen stellen Beschlüsse dar, die durch neuere bereits überholt sind)
DF 123 - 05/2020:
Der TTA informiert
Meldungen HF mehrfach möglich
Der TTA bittet die Qualifizierten der Halbfinale nochmals, diese sofort nach Erlangen der Qualifikation über das Meldeportal anzumelden. Es sind hier Mehrfachanmeldungen möglich. Eine frühzeitige Meldung erleichtert die Vorbereitung der Halbfinale.
Änderungen der TTO beachten
Ab der kommenden Turniersaison wird die neue TTO im vollen Umfang gültig. Hier nochmals die wichtigsten Änderungen:
• Requisiten, die Personen komplett bedecken, müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 40 cm aufweisen (Bodenfreiheit = Abstand zwischen Bühnenoberkante und Unterkante der Requisite/Stellwand).
• Musiken für die Disziplinen I-IV ohne Gesang (kurze Laute, wie Hey oder Hoi, sowie kurzes Summen ist erlaubt).
• Körperteile dürfen nicht mehr über den Bühnenrand hinausragen. Das Sitzen am Bühnenrand ist nicht erlaubt.
• Als Datenträger können auch USB-Sticks verwendet werden, sofern der Ausrichter ein entsprechendes Abspielgerät zur Verfügung stellen kann (bitte hierzu Ausschreibung beachten).
• Solisten männlich (Tanzmajor) können in je einem Turnier Nord und Süd starten (geplant sind hierzu Düren und Lauda - bitte die Ausschreibungen beachten).
• Alle amtierenden Deutschen Meister aus 2019 sind ab der Saison 2020/2021 nicht mehr automatisch für das Endturnier (DM) qualifiziert.
• Der Schautanz ist ein geschlossener Tanz, bei dem alle Starter mit Beginn der Musik von Anfang bis Ende sichtbar in Bewegung bleiben müssen. Kurze Stillstände von maximal zweimal acht Zählzeiten während des gesamten Tanzes sind zulässig.
• Sichtbarer Schmuck, Ohrtunnel und sichtbare Piercings müssen entfernt oder Überklebt werden. Andernfalls führen diese zur Disqualifikation. Dies gilt für alle Disziplinen.
Respekt gegenüber unseren Tänzern
Der Tanzturnier-Ausschuss wünscht sich für die Zukunft, dass den Tänzern auf den Turnierbühnendes BDK der Rspekt entgegengebracht wird, den die Aktiven verdienen. So bitten wir darum, Gespräche während der Tänze auf eine angemessene Lautstärke zu reduzieren oder auf die Pausenb zwischen den Darbietungen zu verschieben, damit all unsere Tänzer die gleichen, bestmöglichen Bedingungen erhalten.
DF 121 - 05/2019:
Hinweise / Regeländerungen
Ausweise
Auch in der kommenden Turniersaison 2019/20 werden Tanzturnierausweise, auf denen die Bilder veraltet sind, durch Lochung ungültig gemacht. Diese Ausweise sind dann noch bis zur Deutschen Meisterschaft 2020 in Erfurt gültig.
Hinweis auf geplante Änderungen in der TTO
Der Geschäftsbereich 5 "Tanzwesen" erarbeitet derzeit einen Entwurf zur Novelle der Tanzturnierordnung (TTO) des BDK. Ziel ist es, diese nach intensiver Beratung auf den Konventen und in den Gremien im September bei der Präsidialtagung in Cottbus zu verabschieden.
Der TTA weist bereits jetzt auf folgende Änderungen hin, die dann ab der Turniersaison 2020/21 gültig werden sollen. Alle Trainer, die bereits jetzt einen neuen Tanz für zwei Jahre planen, werden gebeten, dies zu berücksichtigen.
Requisiten: Requisiten und Stellwände, die beim Schautanz eingesetzt werden, müssen künftig eine Bodenfreiheit (Abstand zwischen Bühnenoberkante und Unterkante Requisite/Stellwand) von mindestens 40 Zentimeter aufweisen, damit wirklich alle sich dahinter befindlichen Tänzer sichtbar sind.
Werbung: Optische Werbung wird künftig nicht mehr genehmigt, sondern ist grundsätzlich untersagt. Akustische Werbung ist nach wie vor erlaubt.
Choreographie: Ab der Turniersaison 2020/21 muss der gesamte Tanz auf der Bühnenfläche stattfinden. Körperteile dürfen den Bühnenrand nicht mehr verlassen (z.B. Beine von der Bühne hängen lassen). Die Bühnenränder dürfen nicht mehr übertreten werden.
Neue Tanzturnierausweise
Aus gegebenem Anlass möchte der Tanzturnierausschuss nochmals darauf hinweisen, dass neu beantragte Ausweise erst dann erstellt und versandt werden, wenn der bereits vorhandene alte Ausweis eingesandt wurde und vorliegt. Hierbei ist es unerheblich, ob der Ausweis entwertet wurde oder ein Vereinswechsel vorliegt. Ohne Rückgabe erfolgt keine Neuausstellung. Dies gilt auch innerhalb der offiziellen Wechselfrist.
DF 120 - 11/2018:
Regeländerungen
Neuregelung bei Tattoos
Ab der Turniersaison 2018/2019 werden nicht abgeklebte oder überschminkte und damit sichtbare Tattoos im Kriterium Uniform mit einem Punktabzug belegt. Eine Disqualifikation erfolgt nicht mehr.
Aufgrund der gewünschten Einheitlichkeit und des Traditionssportes hat der Tanzturnierausschuss gemeinsam mit dem Präsidium des BDK diese Neuregelung getroffen. Wir bitten alle Trainer und Tänzer darauf zu achten, sichtbare Tattoos in Zukunft einfach abzukleben oder gegebenenfalls zu überschminken.
Aufhebung der Mindeststarterzahl bei Junioren und Ü15
Künftig werden auch bei Junioren und Ü15, so wie bisher bei der Jugend schon praktiziert, keine drei Mindeststarter mehr für eine Qualifikation erforderlich sein. Eine Qualifikation wird bereits dann erteilt, sobald pro Disziplin mindestens ein qualifizierfähiger Auftritt erfolgt.
Tanzausweise
Aus gegebenem Anlass weist der Tanzturnierausschuss nochmals darauf hin, dass bei Vereinswechsel nach dem 30. Juni nur noch Ausweise ausgestellt werden können, wenn der abgebende Verein den Wechsel vor diesem Termin auch bestätigt und der alte Ausweis mit eingereicht wird.
DF 119 - 05/2018:
Der TTA sieht Handlungsbedarf
Meldungen für Endturniere
Der TTA möchte nochmals an den Anmeldeprozess für die Halbfinals und die Deutsche Meisterschaft erinnern.
Alle Qualifizierten müssen sich zwingend über das offizielle BDK-Meldeportal für die Teilnahme am Halbfinale NORD bzw. SÜD anmelden. Dies braucht - im Gegensatzzu den anderen Turnieren - nicht als Sammelmeldung für alle Qualifizierten eines gesamten Vereins geschehen. Mehrfache Einzel-Anmeldungen sind also möglich.
Für die Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft melden sich alle Qualifizierten noch vor Ort auf dem jeweiligen Halbfinale an den Ständen des DM-Ausrichters an und entrichten idealerweise auch gleich ihre Startgelder.
Rückgaben von Qualifikationen
Aus den negativen Erfahrungen der vergangenen Session weist der TTA nochmals darauf hin, dass die Rückgabe einer Qualifikation für die Endturniere nur aus wirklich zwingenden Gründen, unverzüglich und nur an die auf der Qualifikationsbescheinigung angegebene Adresse erfolgen muss.
Nur so ist gewährleistet, dass Nachrücker für die zurückgegebenen Qualifikationen rechtzeitig gefunden werden können.
Die Ausrichter der Endturniere nehmen keine Rückgaben von Qualifikationen an!
Abmeldungen von Turnierstarts
Man sollte meinen, nach erfolgreicher Anmeldung sei ein Turnierstart das oberste Ziel. Leider müssen wir feststellen, dass vermehrt Abmeldungen gesamter Vereine nach der Auslosung erfolgten. Dies halten wir für äußerst unsportlich, vor allem wenn dadurch kein Nachrücken Startwilliger von Wartelisten erfolgen konnte! Der TTA beobachtet dies genau und wird in gegebenen Fällen Sperren aussprechen.
...
DF 115 - 05/2016:
Der TTA informiert
Der Gesundheit zuliebe: Schafthöhen von Tanzstiefeln
Die Präsidialtagung 2015 hat die Aufnahme einer Bestimmung im Sinne der Verletzungsprävention in die Tanzturnier-Ordnung beschlossen, die allen Turnierstartern zur Auflage macht, Tanzstiefel zu tragen, deren Schaft den Knöchel vollständig bedeckt. Wir weisen darauf hin, dass nach der Verwarnungsphase in der letzten Turniersession ab sofort bei Zuwiderhandlung von den Obleuten eine Disqualifikation ausgesprochen wird.
Neues Handwerkszeug
Mit Freude kündigt der TTA die auf den neuesten fachlichen Stand gebrachte Auflage der Broschüre "Karnevalistischer Tanzsport 2016" an (erhältlich zum Preis von 11 Euro inkl. MwSt. und Versandkosten im Fanshop unter der Internetadresse www.karnevaldeutschland.de).
Ebenso weist der TTA auf die neue CD "BDK Tanz Vol. 2" der Firma triple dat hin, die in offizieller Zusammenarbeit mit dem BDK produziert wurde.
Bühnenmarkierungen statt Stellproben
Nach den positiven Trainerrückmeldungen zur Testphase der Bühnenmarkierungen - ausgehend von der Bühnenmitte je eine Markierung im Abstand von zwei Metern am vorderen und hinteren Bühnenrand - werden diese Markierungen ab der Session 2016/17 auf allen BDK-Turnieren vorgenommen. Jegliche Stellproben vor der Bühne entfallen dadurch.
DF 113 - 05/2015:
Geänderte Regelungen
Wechselfrist
Nach wie vor gilt das Ende der Wechselfrist zum 30. Juni. Nach diesem Datum bis inkl. zur folgenden Deutschen Meisterschaft werden keine neuen Ausweise für vereinswechselnde Tänzer ausgestellt.
Tonträger und Ersatz-CD
Der Tonträger darf nur das Musikstück für den jeweiligen Start enthalten. Für die Qualität der Tonträger und der aufgezeichneten Musik ist jeder Starter verantwortlich. Ein Verantwortlicher jedes Starters hat sich mit einem Ersatztonträger während des Auftritts in unmittelbarer Nähe der Tontechnik aufzuhalten.
Würfe
Gemäß Tanzturnierordnung sind gefährliche Würfe, bei denen sich die Partner vollkommen voneinander lösen, verboten. Zur Disqualifikation müssen alle drei Aspekte eingetreten sein. Die Beurteilung der Gefährlichkeit obliegt dem jeweiliegn Obmann.
Tanzturnier-Ausweise und Kontakt bei Rückfragen
Seit August 2014 wurden über 13.000 neue Tanzturnier-Ausweise im Scheckkarten-Format beantragt und ausgegeben. Fragen zum Verfahren und zur Beantragung von Pässen beantwortet ausschließlich die Vorsitzende des Tanzturnier-Ausschusses Susanne Bäckel.
Tanzen ohne oder mit altem grünen Ausweis ist ebenso wenig möglich wie mit einem falschen Ausweis. Tanzturnier-Ausweise mit falschen Angaben beim Geburtsdatum führen beim Turnier zum Startverbot. Sind Vor- und Nachname vertauscht oder ist die Fotoqualität schlecht, wird der Tanzturnier-Ausweis in der Passkontrolle vom Obmann eingezogen, der Tänzer bzw. die Tänzerin darf in diesem Falle aber starten. Jeder Verein ist für die rechtzeitige Bestellung und Bezahlung verantwortlich. Eine Bearbeitung oder Vorbereitung der Ausstellung ohne Bezahlung ist technisch nicht möglich.
Tapes
Sichtbar angebrachte Tapes sollten möglichst hautfarben sein.
Schautanz
Hautfarbene Bodys sind dagegen bei den jeweiligen Schautänzen nicht vorgeschrieben.
DF 110 - 11/2013:
Abmeldung von der Warteliste
In der letzten Ausgabe der DF haben wir die Thematik "unzulässige Doppelmeldung" beschrieben. Davon unberührt bleibt selbstverständlich eine Turnieranmeldung, die auf der Warteliste eines Turniers landet: In diesem Fall ist nach Meldeschluss 31.07. bzw. 30.11. eine Abmeldung von der Warteliste möglich.
Sodann darf für ein anderes, auch am selben Wochenende stattfindenden Turnier gemeldet werden, wenn für dieses Turnier das Meldeportal nochmals geöffnet wird.
DF 109 - 05/2013:
Der Tanzturnierausschuss hat die Online-Turnieranmeldungen weiter verfeinert
(Gültig ab dem Start der Meldezeiträume 2013)
Meldezeitraum I bleibt unverändert 1.7. bis 31.7. Meldezeitraum II neu: 1.11. bis 30.11.
Die Bezahlfristen der Startgelder (auf dem Ausrichterkonto eingehend) bleiben unverändert beim 6. des Folgemonats, also am 6.8. bzw. 6.12.
Im Falle einer nochmaligen Portalöffnung (weil im ersten Meldezeitraum weniger als 120 Meldungen eingegangen sind) sind alle betroffenen Ausrichter eingeladen, auf ihrer Homepage einen Hinweis zu geben: "Das Meldeportal für unser Turnier ist nochmals ... geöffnet."
Das bisherige Verfahren "Doppelmeldung" wird pragmatisch neu gefasst: Am selben Turnierwochenende dürfen für dieselben Starter keine Meldungen auf mehreren Turnieren vorgenommen werden. In diesen Manipulationsfällen erfolgt durch den Tanzturnierausschuss eine Sperrung des gesamten betroffenen Vereins für das entsprechende Turnierwochenende bzw. eine nachträgliche Aberkennung von an diesem Wochenende erlangten Qualifikationen. wurden Starter irrtümlich für ein Turnier gemeldet und sollen für ein anderes Turnier am selben Wochenende gemeldet werden, müssen diese Starter nach Erkennen der irrtümlichen Meldung unbedingt noch am selben Tag der Anmeldung wieder abgemeldet und für das andere Turnier am selben Wochenende korrekt angemeldet werden. Im Falle späterer Ummeldungen wird auch hier eine Sperre ausgesprochen.
DF 107 - 05/2012:
Meldungen jetzt zweigeteilt
Neue Meldezeiträume
Viele konstruktive Rückmeldungen von Ausrichtern, Trainern und Aktiven haben den Tanzturnier-Ausschuss (TTA) in seinen überlegungen bestärkt, den Anmeldezeitraum im BDK-Meldeportal zu modifizieren. Zukünftig wird es zwei Meldezeiträume geben: Alle Turniere vor Weihnachten können im Zeitraum vom 1. Juli um 11:11 Uhr bis 31. Juli um 23:59 Uhr gemeldet werden, alle Turniere von Januar bis Ende der Session im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Oktober. Mit den entzerrten Meldezeiträumen kann aus Sicht des TTA vor allem die Absagequote wegen (zu) früher bisheriger Meldung entschärft werden.
Den neuen Meldezeiträumen werden auch die Zeiten für die Bezahlung der Startgelder angepasst: Die Startgelder müssen zukünftig unmittelbar nach der Meldung bis spätestens sechs Tage nach Meldeschluss - also bis 6. August bzw. 6. November - unaufgefordert auf den Ausrichterkonten eingegangen sein, die jeweils in den Ausschreibungen abgegeben sind.
Sofern die Meldungen zu einem Tanzturnier pro Tag weniger als 120 Starter betragen, wird das Meldeportal wie bisher erneut geöffnet. Diese nochmalige Portalöffnung findet zwei Monate vor dem ersten Turniertag für die Dauer von einem Monat statt. Auch bei der nochmaligen Portalöffnung beträgt der Termin des spätesten Zahlungseingangs auf dem Ausrichterkonto jeweils 6 Tage nach der Portalschließung.
Einheitliche Meldebestätigungen
Erfahrungsgemäß ist das Interesse aller Meldenden an einer frühzeitigen Rückmeldung der Ausrichter groß, ob die gemeldeten Starts bei einem Turnier auch innerhalb der 120 zugelassenen Starts pro Turniertag eingegangen sind. Um eine einheitliche Kommunikation zu gewährleisten, stellt der TTA den Ausrichtern ab der kommenden Session 2012/13 standardisierte Meldebestätigungen zur Verfügung.
Unmittelbar nach Eingang der Startgelder erhalten alle Meldenden künftig eine einheitliche Bestätigung, ob ihre gemeldeten Starts 1) vollständig an beiden Turniertagen, 2) nur teilweise, zum Beispiel nur 4 von 7 gemeldeten Startern an einem Tag, oder 3) nur an einem Turniertag innerhalb der 120 zugelassenen Starts pro Tag liegen.
Die Aufnahme von Meldungen auf eine Warteliste wird den Meldenden wie bislang erst nach dem Meldeschluss - d.h. am 1. August bzw. 1. November - mitgeteilt.
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DF 106 - 11/2011:
Meldesystem hat sich bewährt
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Die hohe Qualität der BDK-Turniere wird zweitens durch erfahrene und engagierte Turnierausrichter gewährleistet. Außerdem garantiert das Online-Meldeverfahren, das seit seiner Einführung in 2009 nunmehr in die dritte Runde geht und fortlaufend optimiert wird, einen fairen Meldeprozess. Zudem hat der Tanzturnierausschuss mit der Einführung einheitlicher Turnierausschreibungen beigetragen, alle Beteiligten hinreichend und einheitlich über die Turniere zu informieren.
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DF 105 - 05/2011:
Verfügungen des TTA
Musikzertifizierung
Der Tanzturnier-Ausschuss bietet weiterhin die Möglichkeit an, Marschmusik für Machiechen, Paare und Garden zu zertifizieren. Das garantiert dem startenden Verein, dass wegen der Musik bei Turnieren nicht gemäß TTO 5.3 disqualifiziert wird. Dazu müssen die Verantwortlichen folgendes tun:
1. Erwerb einer CD, die nicht wieder beschreibbar ist, beim BDK;
2. Aufspielen der Musik;
3. Rücksendung an den BDK zur Zertifizierung;
4. Rücksendung an den Verein durch den BDK.
Die Kosten für das Verfahren betragen 25 Euro. Für die Zertifizierung sind vier Wochen unbedingte Vorlaufzeit.
Tanzturnierausweise
Der Tanzturnierausschuss bittet alle Vereine, nicht mehr benötigte Tanzturnierausweise umgehend nach der Deutschen Meisterschaft an die Passstelle des BDK zurückzuschicken.
Dies erfüllt nicht nur die Vorschrift, dass die Ausweise Eigentum des BDK sind, sondern erleichtert auch unnötige Schreibarbeiten und Kosten.
Die Wechselfrist bis 30. Juni ist einzuhalten, und bei der Beantragung von Tanzturnierausweisen muss darauf geachtet werden, ob für den Aktiven bereits ein Pass für einen anderen Verein ausgestellt wurde.
Nach dem Ende der Wechselfrist ist die Freigabe des abgebenden Vereins, dass die Aktiven bereits vor dem 30. Juni den Verein verlassen haben, unbedingt erforderlich.
Abmeldung bei Turnieren
Es kann nicht angehen, dass gemeldete und ausgeloste Starter zwar im Turnierheft stehen, aber nicht erscheinen. Darum machen wir alle Turnierteilnehmer darauf aufmerksam, dass man sich auf jeden Fall abmelden muss - auch am Turniertag ist dies möglich, weil laut Ausschreibung dafür eine Telefonnummer zur Verfügung steht.
DF 103 - 05/2010:
Optimierungen im Online-Meldeverfahren
Ausrichter und Aktive haben dem Tanzturnierausschuss nach der Einführung des Online-Meldeverfahrens für die Turniere der Session 2009/10 viele wertvolle Hinweise und Vorschläge zur Optimierung gemacht. Neben einigen kleinen änderungen am Meldeformular wurden vom Tanzturnierausschuss in seiner Sitzung in Stuttgart am 11./12. März 2010 folgende Optimierungen beschlossen:
• Um eine faire Information aller zu gewährleisten und objektive Wartelisten zu erhalten, geben die Ausrichter weder auf ihren Homepages noch auf Nachfrage Informationen zur Meldesituation ab.
• Es erfolgt bis zum Meldeschluss am 31. August für die Meldungen 1-120 unverzüglich nach Zahlungseingang eine Meldebestätigung durch den Ausrichter.
• Bei Abmeldung - egal zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund - erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung von Startgeldern.
• Für denselben Turniertermin dürfen keine Meldungen bei verschiedenen Turnieren für die gleichen Aktiven oder Garden vorgenommen werden. Es ist darüber hinaus verboten, eine Abmeldung für ein Turnier vorzunehmen und für das gleiche Wochenende die gleichen Aktiven oder Gruppen stattdessen bei einem anderen Turnier zu melden. In diesen Fällen erfolgt eine Sperre für den gesamten Verein für dieses Turnierwochenende.
• Die Möglichkeit zur nochmaligen Portaleröffnung wird nun grundsätzlich gegeben in einer zeitlichen Abhängigkeit im Meldeprozess:
- Öffnung des Meldeportals 01. Juli 2010 um 11:11 Uhr
- Einheitlicher Meldeschluss für alle Turniere 31. August 2010
- Zahlziel für alle Startgelder 25. August 2010
Bei freien Starterkapazitäten (< 120) erfolgt auf Veranlassung durch den zuständigen Obmann eine erneute Portalöffnung zum Stichtag zwei Monate vor dem Turniertermin für vier Wochen. Alle Termine werden im Portal übersichtlich aufgeführt.
Süddeutsche Meisterschaften 2011
Aufgrund der aktuell hohen Starterzahl und der gemachten Erfahrungen bei den Süddeutsche Meisterschaften wird ab der Session 2010/11 das Süd-Halbfinale geteilt.
Zum ursprünglichen und gewohnten Termin werden am Samstag die Süddeutschen Meisterschaften der Junioren (inkl. Mariechen) und am Sonntag der 3. Altersgruppe stattfinden.
Am Sonntag davor findet die Süddeutsche Meisterschaft der Jugend statt (...).
Werbung bei Schautänzen
Das Anbringen von Werbung auf und an Schautanz-Kostümen und -Requisiten ist genehmigungspflichtig. Sie wird nur erteilt, wenn diese themenbedingt notwendig ist (TTO 2.19).
Themen Schautanz
Bei Meldung zum Turnier ist jeweils ein Thema für den Tanz anzugeben (TTO 5.5). Eine Auslosung kann nur dann erfolgen, wenn das Thema bekannt ist.
Beim Einmarsch - auch mit eigener Musik - haben sich alle Tänzer ohne Unterbrechung (solistische Einlage) auf die Bühne zu begeben.
Atteste
Chronisch Kranke müssen jährlich einmal - am besten vor der neuen Session - ein Attest mit der Angabe der Erkrankung und des einzunehmenden Medikaments vorlegen, das an den Tanzturnierausweis angehängt sein muss (Beschlussergänzung DF 96).
BDK-Homepage 04.06.2009:
Neues zentrales Online-Meldeverfahren für BDK-Tanzturniere
Liebe Tänzerinnen und Tänzer, liebe Turnierbegeisterte,
im Oktober 2008 hat der Tanzturnier-Ausschuss (TTA) des BDK in Pohlheim mit allen Turnierausrichtern über die Zukunft der Turniere (überfüllung, Meldeverfahren etc.) getagt. Als erstes Ergebnis entnehmen Sie der aktuellen Ausgabe der Deutschen Fastnacht zusätzliche, neue Turniere im Norden und Süden und die Neuaufteilung der Altersgruppen pro Turniertag an einigen Turnieren. Diese Regelung gilt befristet für die Turniersession 2009/10 und basiert auf statistischen Auswertungen aller Turniere, die der TTA akribisch vorgenommen hat. Dadurch und durch die Anhebung der Starts auf 120 pro Turniertag ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alle Startwilligen auch wirklich auf einem oder mehr Turnieren starten können!
Des Weiteren hat der TTA seitdem intensiv an der Entwicklung eines neuartigen Meldeverfahrens für alle Turniere gearbeitet. Nunmehr steht das neue Verfahren fest und gilt für alle Turniere ab der Session 2009/2010. Hierzu geben wir Ihnen nachfolgend einige detaillierte Hinweise:
1. Online-Meldeplattform und papierlose Ausschreibung
Die Meldungen für alle BDK-Tanzturniere erfolgen ausschließlich online über die zentrale Internetpräsenz des BDK
www.karnevaldeutschland.de
Dort sind alle Turniere übersichtlich hinterlegt und durch Klick auf die Termine können einheitliche Meldeformulare geöffnet werden. Nach Ausfüllen dieser Formulare auf dem Bildschirm und Klick auf "Absenden" erhalten Ausrichter und jeweiliger Obmann die Meldung automatisch online.
Die Ausschreibungen mit allen relevanten Informationen zu dem jeweiligen Turnier (z.B. Bühnengröße, Preis der Zuschauerkarten etc. - jedoch ohne Meldeformulare!) veröffentlichen die Ausrichter ab 01.07.2009 auf ihrer jeweiligen Vereinshomepage.
Auch auf diese Homepages kann über die BDK-Seiten zugegriffen werden.
Das bedeutet: der Meldeprozess erfolgt papierlos, Sie erhalten keine Ausschreibungs-Post o.ä. von den Ausrichtern - auch nicht auf Anfrage!
In den Ausschreibungen legen die Ausrichter wie gewohnt den Meldeschluss fest. Sie teilen Ihnen als Meldewilligen darin mit, wie Sie mit der Ausgabe von Aktivenkarten, Bestellung von Zuschauerkarten vorgehen usw. Neu wird auch angegeben, wie mit der Bezahlung der Startgebühren verfahren wird. Wir empfehlen den Ausrichtern Bezahlung per überweisung; diese können bei nötiger Absage wegen überschreiten der maximalen Starterzahl durch Rücküberweisung einfach retourniert werden. Die Ausrichter entscheiden ferner selbst, ob und wie Sie meldenden Vereinen eine Rückmeldung geben wollen, ob deren Meldung von Ihnen angenommen wurde oder ob ihr Turnier "voll" ist. Ebenso entscheiden sie über die Vorgehensweise bzgl. rechtsverbindlicher Anerkennung des GEMA-Rahmenvertrags etc., die Ihnen als Meldewilligen zur Auflage gemacht werden.
Für den meldenden Verein heißt "Melden" in jedem Fall auch "unaufgefordert bezahlen".
2. Eingang der Online-Meldeformulare beim Ausrichter
Die Meldungen sind als Sammelmeldungen von den Vereinen vorzunehmen. Es ist pro Verein bis Meldeschluss nur eine Meldung möglich, das Meldeformular wird danach gesperrt. Nach Erreichen der 120er-Startergrenze führt der Ausrichter eine Warteliste. Nach Meldeschluss kann der Ausrichter bei weniger als 120 Meldungen das Meldeformular noch für "Nachmeldungen" durch den BDK öffnen lassen. über den jeweiligen aktuellen Stand dieser Warteliste stimmen sich Ausrichter und Obmann ab.
3. Eingang der Bezahlung und Auslosung
Bis zum festgesetzten Meldeschluss nehmen die Ausrichter eingehende Meldungen an. In die Auslosung geben diese dann aber ausschließlich die Meldungen, für die eine unaufgeforderte Bezahlung eingegangen ist. Nachmeldungen nach Auslosung sind ausgeschlossen, auch wenn deutlich unter 120 Starts pro Turniertag vorliegen!
4. Nach der Auslosung
Nach der Auslosung informieren die Ausrichter wie gewohnt die Vereine und den zuständigen Obmann über die Startreihenfolgen. Die Ausrichter entscheiden selbst, ob/wie Sie z.B. auf Ihrer Homepage ausgeloste Startlisten veröffentlichen.
5. Überblick
01.07.09
a. Ausrichter veröffentlicht Ausschreibung auf Vereinshomepage
b. TTA öffnet Meldeplattform auf www.karnevaldeutschland.de
ab 01.07 bis Meldeschluss
a. Ausrichter nimmt Sammelmeldungen bis 120 Starts pro Tag entgegen und führt darüber hinaus gehende Meldungen auf Warteliste
b. Meldende Vereine bezahlen ihre Meldungen
Meldeschluss/Auslosung
Ausrichter nimmt alle bezahlten Meldungen in Auslosung und gibt den Vereinen sowie dem Obmann die ausgelosten Startplätze bekannt.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen geholfen zu haben. Mit dem neuen Meldeverfahren und der neuen Turnierstruktur haben wir Transparenz und Einheitlichkeit erreicht. Unser Bestreben war und ist es, allen im Bund Deutscher Karneval e.V. eine Startmöglichkeit auf Turnieren zu ermöglichen.
Mit herzlichem karnevalistischen Gruß
Ihr
Tanzturnier- Ausschuss
BDK-Homepage Oktober 2008:
Neuregelung des BDK-Tanzturnierwesens ab der Session 2009/2010
Endlose Wartelisten mit jungen Menschen, die beim BDK gerne tanzen würden, unzufriedene Trainerinnen und Trainer, die frisch geschult sind durch das Schulungsteam des BDK und ihre Schützlinge auf unsere Turniere schicken wollen und Turnierveranstalter, die der Meldeflut nicht mehr Herr werden, haben den Tanzturnier-Außschußs des BDK veranlaßst schnelle und wirksame Korrekturen im Tanzbereich des BDK zu veranlaßsen.
Dies ist eindeutig gelungen. Zufriedene Dankbriefe beweisen dies schon einen Tag nach der Neuordnung. So werden wir noch einmal mit eingeschränkten Starterzahlen in die nun begonnene Session gehen und ab 2009/2010 folgende Neuregelung haben:
Anmeldeverfahren:
Die Ausschreibungen dürfen nach Freigabe durch den jeweiligen Obmann erst ab 1. Juli und nur noch auf elektronischem Weg (Online/Homepage/Email) veröffentlicht werden. Ein Postversand ist nicht mehr möglich.
Ebenso dürfen vor dem 1. Juli keine Anmeldungen angenommen werden. Es bleibt die Vorschrift der Sammelanmeldung weiterhin bestehen. Alle Anmeldungen sind zwingend elektronisch (Online/ Email) beim Ausrichter vorzunehmen und von diesem unverzüglich an den jeweiligen Obmann elektronisch weiterzuleiten.
Wartelisten werden generell bei allen Turnieren geführt und an den jeweiligen Obmann weitergegeben.
Die Bezahlungsformalitäten sind vom Veranstalter vorzugeben. Erst nach Zahlungseingang erfolgt eine Anmeldebestätigung. Ausgelost werden nur bezahlte Turnieranmeldungen.
Starterzahl:
Die Anzahl der Starter wird prinzipiell auf 120 Starts pro Turniertag angehoben. Nachmeldungen (nach Auslosung) sind nicht mehr zulässig.
Disziplinverschiebung:
Verschiebungen der Disziplinen Jugend- oder Juniorentanzmariechen sind nach Absprache mit dem jeweiligen Obmann auf den 2. Turniertag möglich.
Neuschaffung von Turnieren:
Zurzeit sind bei 8 Turnieren enorme Wartelisten vorhanden. Um möglichst vielen Tänzerinnen, Tänzern und Gruppen einen Start zu ermöglichen, müssen diese entzerrt und neu aufgeteilt werden. Deshalb gibt es bei diesen 8 Turnieren nur noch je 2 Altersklaßsen. Dies geschieht folgendermaßen:
Aus 2 kompletten Turnieren mit je 13 Qualifikationen (insgesamt 26) werden 3 Turniere mit ebenfalls insgesamt 26 Qualifikationen:
Bisher:
Turnier A: Senioren, Junioren, Jugend
Turnier B: Senioren, Junioren, Jugend
Neu:
Turnier A: Senioren, Junioren
Turnier B: Senioren, Jugend
Turnier C: Junioren, Jugend
Damit entstehen 4 neue Turniere mit je 2 Altersklassen. Die Gesamtzahl der Qualifikationen für die Halbfinals wird dementsprechend nicht höher. Bewerbungen für diese neuen Turniere können ab sofort an das BDK-Präsidium gerichtet werden (BDK - Postfach 1111 - 67709 Waldfischbach)
Die Aufteilung der beiden Altersklassen auf die Turniere erfolgt im ersten Jahr per Los und rolliert in den Folgejahren.
Turniere ohne Qualifikation:
Turniere ohne Qualifikation werden nur noch mit 7 Juroren besetzt, die in der Regel auch werten. Die Passkontrolle wird in Absprache mit dem Obmann besetzt.
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